Forensisch-Psychiatrische Ambulanz

Die Forensisch-Psychiatrische Ambulanz (FPA) besteht aus der Fachambulanz Neustadt und Fachambulanz Klingenmünster. Sie versorgt derzeit mehr als 160 Patientinnen und Patienten. Dies geschieht durch ein multiprofessionelles Behandlungsteam sowohl in den Räumen der Fachambulanzen als auch aufsuchend im Lebensumfeld der zu betreuenden Personen außerhalb der Klinik.

Die umfangreichen Aufgaben und Behandlungsangebote der FPA sind landesweit in einem Leistungskatalog für forensische Ambulanzen festgelegt.

Das Leistungsspektrum der FPA umfasst im Wesentlichen folgende Angebote:

  • Psychopharmakotherapie
  • Psychotherapeutische Einzelgespräche
  • Störungs- und deliktspezifische Therapie
  • Hausbesuche
  • Risikoeinschätzung, Erstellung von Risikoprognosen und Risikomanagement
  • Durchführung von Kriseninterventionen
  • Beratung in sozialen Angelegenheiten
  • Angehörigenberatung
  • Kooperationsgespräche mit Komplementäreinrichtungen und Beratung von professionellen Bezugspersonen vor Ort, z. B. Fachärzte, Therapeuten, Betreuer in forensischen Fragen
  • Durchführung von Laborkontrollen zur Überprüfung von Suchtmittelabstinenz und Medikamentenspiegeln
  • Kooperation mit anderen rheinland-pfälzischen Forensisch-Psychiatrischen Ambulanzen sowie forensischen Ambulanzen der Justiz
  • Informativer Austausch mit der Bewährungshilfe, den Führungsaufsichtsstellen sowie den Strafvollstreckungskammern.

Gesetzliche Vorgaben

Nach den gesetzlichen Vorgaben sollen in der ambulanten forensisch-psychiatrischen Behandlung Maßnahmen durchgeführt werden, die die Resozialisierung der Patienten bereits während ihrer stationären Unterbringung und schließlich nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug fördern. Mit Hilfe weiterführender Vollzugslockerungen wird erprobt, inwieweit Patientinnen und Patienten das im geschützten Rahmen Gelernte auch unter allmählich zunehmenden Alltagsbedingungen erfolgreich umsetzen können. Die Nachsorge während der Führungsaufsicht nach bedingter Entlassung aus dem Maßregelvollzug trägt zu einer weiteren Stabilisierung der bereits erreichten Therapiefortschritte bei. Gegebenenfalls können so aber auch erneute Verschlechterungen des Krankheitsbildes und damit einhergehende Gefährdungen für die Allgemeinheit frühzeitig erkannt und unterbunden werden. Hierdurch werden die Sozialprognose deutlich verbessert und das Risiko für Rückfallstraftaten reduziert.

Neben den aus dem Maßregelvollzug nach den §§ 63 und 64 StGB beurlaubten bzw. entlassenen Patientinnen und Patienten betreut die Forensisch-Psychiatrische Ambulanz auch Patient*inn*en, bei denen das Gericht eine Maßregel gemäß § 63 oder § 64 StGB zwar angeordnet, jedoch vorerst auf Bewährung ausgesetzt (§ 67b StGB) und zugleich im Rahmen der Führungsaufsicht entsprechende Weisungen (§ 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StGB) erteilt hat.

Der Beirat Maßregelvollzug unterstützt den Maßregelvollzug (MRV) bei der Wiedereingliederung von (ehemaligen) Patient*inn*en in die Gesellschaft.

Ansprechperson

Dr. Andreas Weisert

Leitender Oberarzt

Stellv. Chefarzt, Stellv. Unterbringungsleiter und Ärztlicher Leiter der Forensisch-Psychiatrischen Ambulanz

Klinik für Forensische Psychiatrie

Forensisch-Psychiatrische Ambulanz

06349 900-4004
andreas.weisert@pfalzklinikum.de

Sabine Eickert

Pädagogisch-Pflegerische Leiterin

Fachambulanz Neustadt

Forensisch-Psychiatrische Ambulanz

Klinik für Forensische Psychiatrie

06321 38569-31
06321 38569-49
sabine.eickert@pfalzklinikum.de

Friedrichstraße 4
67433 Neustadt

Ute Zeiß

Sekretärin

Fachambulanz Neustadt

Forensisch-Psychiatrische Ambulanz

Klinik für Forensische Psychiatrie

06321 38569-30
ute.zeiss@pfalzklinikum.de

Friedrichstraße 4
67433 Neustadt

Im Notfall

Sie benötigen Hilfe? Ihnen oder einem Familienmitglied geht es schlecht? Ärztliche Hilfe wird so schnell wie möglich benötigt?

In dringenden Fällen erreichen Sie uns Tag und Nacht unter:

06349 900-2020

Weitere Notfallnummern finden Sie hier.