Corona-Virus

Unser aktuelles Sicherheitskonzept - Stand 2. März 2023

Aufgrund der Corona-Infektionslage gelten im Pfalzklinikum besondere Regelungen, die wir immer aktuell anpassen. Je nach Klinik bzw. Bereich gibt es besondere Aufnahmeverfahren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Aufnahmen und Angeboten direkt an die jeweilige Einrichtung.

Besuche sind für alle Patient*innen grundsätzlich wieder möglich. Für das Betreten eines Krankenhauses gilt eine 3G-Empfehlung. In allen Gebäuden besteht ausschließlich für Besuchende eine Maskenpflicht (medizinische Maske, FFP2 oder gleichwertig) sowie die Bitte einen aktuellen, zertifizierten negativen Schnelltest vorzuweisen. Bitte beachten Sie die Regelungen unter dem jeweiligen Standort. Gerne können Sie bei Fragen diejenige Klinik kontaktieren, die Sie besuchen wollen. 

Für die Gemeindepsychiatrie gelten bindend die Regelungen der Landesverordnung: Besuche können unter Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen erfolgen. Alle Besucher*innen benötigen einen Test von einer offiziellen Teststation, der nicht älter als 24 Stunden ist, zudem werden Schnelltests in den jeweiligen Einrichtungen angeboten.

Geschäftsführung  
Ärztliche Direktion    
Pflegedirektion   
Leitung Betreuen-Fördern-Wohnen (Gemeindepsychiatrie)

Pro Patient*in und Tag bitte nur ein*e Besucher*in

Anforderung an ALLE Besuchenden (auch bei vollständiger Immunisierung):

  • Eigene Symptomfreiheit (keine Grippe- oder Erkältungssymptome, kein Fieber)
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes, der mindestens die Norm FFP2 oder vergleichbar erfüllt
  • Desinfizieren der Hände vor Betreten der Station 
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Patient*innen und Mitarbeitenden
  • In Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen ist ein Aufenthalt im Freien zu bevorzugen 

Kontakt: Tel. 06349 900-2001

 

Stand: 11.08.2022

Besuchszeiten:

14.00 – 17.00 Uhr in halbstündigen Einheiten

Alternativ kann ein Termin zur Videotelefonie vereinbart werden. 

Für jede*n Patient*in wird bei der Aufnahme eine nahestehende Person benannt. Diese Person kann max. zweimal pro Woche zu Besuch kommen.  


Anforderung an ALLE Besuchenden (auch bei vollständiger Immunisierung):

  • Vorweisen eines negativen tagesaktuellen SARS-CoV2-Schnelltests (Bescheinigung maximal 24 Stunden alt)
  • Bitte weisen Sie sich zusätzlich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus
  • Eigene Symptomfreiheit (keine Grippe- oder Erkältungssymptome, kein Fieber)
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes, der mindestens die Norm FFP2 oder vergleichbar erfüllt
  • Desinfizieren der Hände vor Betreten der Station
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Patient*innen und Mitarbeitenden

Anmeldung

  • Besuche nur nach vorhergehender Terminvereinbarung 
  • Terminplanung durch das Stationspersonal 
  • Die Besuchenden betreten das Gebäude über den Haupteingang und werden durch das Personal gescreent. 

Besucherbereich

Der Besuch findet in einem Besucherbereich statt. 

  • Im Foyer des OG- für die G3 
  • Im Foyer des UG- für die G2 

Alternativ dazu können Besuche auch im Geronto-Garten stattfinden. Hier müssen allerdings die gleichen Hygienebedingungen umgesetzt werden (Abstand, FFP2-Maske, Trennschutz, Reinigung). 
Die Besuchenden und Patient*innen müssen den Mindestabstand von 1,5 m einhalten (kein Körperkontakt).

Kontakt: Tel. 06349 900-2601

 

Stand: 02.11.2022

Besuchszeit: zwischen 15.00 und 19.00 Uhr

Pro Patient*in und Tag bitte nur ein*e Besucher*in

Anforderung an ALLE Besuchenden (auch bei vollständiger Immunisierung):

  • Bitte halten Sie einen tagesaktuellen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bereit
  • Eigene Symptomfreiheit (keine Grippe- oder Erkältungssymptome, kein Fieber)
  • Tragen Sie während Ihres gesamten Besuchs einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz  FFP2 oder vergleichbar
  • Desinfizieren der Hände vor Betreten der Station
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Patient*innen und Mitarbeitenden

Besuchsverbot für

  • Personen, die enge Kontaktpersonen entsprechend der Definition durch das Robert-Koch-Institut sind
  • Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind
  • Personen, die erkennbare Atemwegsinfektionen haben
  • Personen, die nach § 4 der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in der jeweils geltenden Fassung eingereist und aufgrund dessen zur Absonderung verpflichtet sind
  • Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren 
  • Nicht vollständig immunisierte Personen

Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne das Personal unserer Klinik an. Wir helfen Ihnen. 

Kontakt:
Station N1: Tel. 06349 900-2710
Station N2: Tel. 06349 900-2720 

 

Stand: 19.08.2022

  • Pro Patient*in zwei Besucher*innen, zusätzlich sind Kinder möglich
  • Maximal 2 Besuche in einem Monat
  • Besuchszeit 2 Stunden, Anmeldung über die jeweilige Station

Anforderung an Besuchende:

  • Besucher*innen benötigen einen tagesaktuellen negativen SARS-CoV2-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt)
  • Richter*innen, Rechtsanwält*innen und Gutachter*innen benötigen ab sofort keine Testnachweise mehr
  • zusätzlich Personalausweis oder Reisepass
  • Eigene Symptomfreiheit (keine Grippe- oder Erkältungssymptome, kein Fieber)
  • Maskenpflicht während des gesamten Besuches (FFP2-Maske)
  • Händedesinfektion vor und nach dem Besuch
  • Halten Sie bitte mind. 1,5 m Abstand zu Patient*innen und Mitarbeiter*innen unserer Klinik

Anmeldung

  • Telefonische Terminvereinbarung mit dem Pflegepersonal der zuständigen Station.
  • Hinterlassen der Kontaktdaten zur Nachverfolgung.

 Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne das Personal unserer Klinik an.  


Kontakt: Tel. 06349 900-4101

 

Stand: 7. Dezember 2022

Besuchszeit ist Mittwochnachmittag 

  • Sie melden sich von außerhalb telefonisch auf der Station. Ihr Kind kommt zu Ihnen. 
  • Nach dem Besuch kommt Ihr Kind ohne Sie auf die Station zurück. 
  • Besuch auf der Station in eigenem Raum im Ausnahmefall nach Absprache mit tagesaktuellen negativem Schnelltest möglich. 
  • In Gebäuden gilt die FFP2-Maskenpflicht.
  • Außerhalb von Gebäuden kann, unter Einhaltung der Abstandsregeln die Maske abgenommen werden.  

Wochenend-Belastungserprobung der Kinder bei Ihnen zu Hause

  • Ein Wochenende Zuhause ist nur möglich, wenn alle Familienmitglieder gesund sind. 
  • Bitte melden Sie sich freitags auf der Station und teilen uns mit, ob Familienmitglieder Erkältungssymptome haben. 
  • Beim Abholen melden Sie sich bitte telefonisch. Wenn Sie da sind, übergeben wir Ihnen Ihr Kind. 

Da wir Ihr Kind nach der Rückkehr vom Wochenende testen müssen, erfolgt die Rückkehr gestaffelt. Sie bekommen einen individuellen Rückkehrtermin, den Sie bitte einhalten.

Telefonische Terminvereinbarung

Bereich Clearing: 06349 900-3230
Bereich DBT und Jugend: 06349 900-3300
Bereich Intensiv: 06349 900-3100
Bereich Kinder: 06349 900-3600

Besuchsverbot für Personen

  • die Symptome eines Atemwegsinfekts haben.
  • die erhöhte Temperatur (über 37,5 °C) haben.
  • die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person oder einem nicht widerlegten Verdachtsfall hatten.
  • die in den letzten vier Wochen selbst an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein nicht nachweislich widerlegter Krankheitsverdacht besteht
  • nicht vollständig immunisierte Personen

Stand: 24.08.2022

  • Die allgemeinen AHAL-Regelungen sind einzuhalten.
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Personen zwischen 16 und 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen. Diese werden vorab kontaktiert.
  • Besuche für unter 16-jährige sind nur möglich, wenn ein verwandtschaftliches Verhältnis besteht und sie sich in Begleitung einer erwachsenen Person befinden, die das Sorgerecht ausübt.
  • Eng abgestimmte Außen-Kontakte / Besuche für Freigänger sind möglich. Diese Kontakte sollten umfassend offenbart werden.

Patienten können maximal 3 Besuchende zur gleichen Zeit empfangen. Falls sich für einen Tag mehrere Besuche ankündigen muss, wie üblich, eine zeitliche Vorgabe gemacht werden.
Bei Besuchen, die überwacht werden, bleibt der Besuch auf eine Stunde beschränkt.

Besuche sind möglich mit

  • tagesaktuellem negativem Corona-Schnelltest,
  • unter Vorlage eines ausreichenden Impfschutzes oder
  • bei Genesenen mit Bescheinigung des Gesundheitsamts.

Eine Testung kann vor Ort unentgeltlich erfolgen. Bei Durchführung eines Tests warten die Besucher außerhalb auf die Mitteilung des Ergebnisses. Diese Regelung gilt auch für Rechtsanwälte und Richter. Bei positivem Befund sind die Besucher verpflichtet, eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Empfohlen wird eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

Anmeldung

Besuche können nur nach vorheriger Vereinbarung mit den jeweiligen Stationen durchgeführt werden. Unter Umständen ist eine richterliche Erlaubnis vorzulegen (bei Unterbringung gemäß §§ 126a & 81StPO). Ohne vorherige Anmeldung ist kein Besuch möglich.  Der Besucher wird vor seinem ersten Zutritt über die Bedingungen zunächst telefonisch informiert (durch Therapeut und bei telefonischer Anmeldung). Vor dem Betreten erklärt er schriftlich sein Einverständnis mit den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.

Der Zeitrahmen des Besuchs ist abhängig vom Besucherandrang.

Besuchsverbot für

  • Personen, die enge Kontaktpersonen entsprechend der Definition durch das Robert-Koch-Institut sind.
  • Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind.
  • Personen, die erkennbare Atemwegsinfektionen haben.
  • Personen, die nach § 4 der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in der jeweils geltenden Fassung eingereist und aufgrund dessen zur Absonderung verpflichtet sind
  • Nicht vollständig immunisierte Personen

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Kontakt: Tel. 06349 900-3502

Stand: 02.05.2022

Teststationen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
 

Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

Pro Patient*in und Tag bitte nur ein*e Besucher*in

Besuchszeit max. 1 Stunde

Anforderung an ALLE Besuchenden (auch bei vollständiger Immunisierung):

  • Vorweisen eines negativen tagesaktuellen SARS-CoV2-Schnelltests (Bescheinigung maximal 24 Stunden alt) 
  • Eigene Symptomfreiheit (keine Grippe- oder Erkältungssymptome, kein Fieber)
  • Tragen einer FFP2 Maske
  • Desinfizieren der Hände vor Betreten der Station
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Patient*innen und Mitarbeitenden
  • In Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen ist ein Aufenthalt im Freien zu bevorzugen

Anmeldung

  • Telefonische Voranmeldung und Rücksprache mit der behandelnden Station zwingend empfohlen! (Kontakt siehe unten)
  • Besuche finden nach Möglichkeit im Freien oder im Bewohner*innen-Zimmer bzw. separaten Raum statt

Besuchsverbot für

  • Personen, die enge Kontaktpersonen entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut sind
  • Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind
  • Personen, die erkennbare Atemwegsinfektionen haben

 

Kontakt: Tel. 0631 5349-0

 

Stand: 16.11.2022

 

Teststationen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Pro Patient*in und Tag bitte nur ein*e Besucher*in

Anforderung an ALLE Besuchenden (auch bei vollständiger Immunisierung):

  • Vorweisen eines negativen tagesaktuellen SARS-CoV2-Schnelltests (Bescheinigung maximal 24 Stunden alt)
  • Bitte weisen Sie sich zusätzlich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus
  • Eigene Symptomfreiheit (keine Grippe- oder Erkältungssymptome, kein Fieber)
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes, der mindestens die Norm FFP2 oder vergleichbar erfüllt
  • Desinfizieren der Hände vor Betreten der Station 
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Patient*innen und Mitarbeitenden
  • In Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen ist ein Aufenthalt im Freien zu bevorzugen 

Kontakt: Tel. 06361 4595-2301

 

Stand: 02.05.2022

Für die Einrichtungen von Betreuen-Fördern-Wohnen an den Standorten Bellheim, Dahn, Klingenmünster, Maikammer, Pirmasens, Rodalben, Speyer und Wörth gelten folgende Regelungen: 

  • Alle Besucher*innen dürfen nur mit einem negativen Testzertifikat (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden), die Einrichtung betreten. Ein Schnelltest für Besucher*innen wird in der jeweiligen Einrichtung vor Ort angeboten. 
  • Alle Besucher*innen müssen für die Dauer ihres Besuchs eine FFP2-Maske tragen.

Kontakt: Tel. 06349 900-4501

Stand: 19.10.2022
 

Informationen zu unseren Angeboten

Informationen für Patientinnen und Patienten

Informationen zu Selbsthilfe- und Angehörigengruppen finden Sie unter Veranstaltungen

Allgemeine Informationen

Lektüre und Tipps

8 Tipps für seelische Gesundheit in dieser Zeit von Mental Health Europe

 

Wir bitten um Beachtung zum Schutz von Ihnen und uns allen. Vielen Dank.

Bleiben Sie gesund!