Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Pfalzklinikum AdöR ist bemüht, seine Websites im Einklang mit Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 3. Juni 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1)] barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.pfalzklinikum.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Barrierefreie-Informationsverordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 03. Juni 2019 vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Das Pfalzklinikum verfügt über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt mit zahlreichen Videos, Fotos und Dokumenten. Dieser Webauftritt wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und entspricht daher nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Es liegt noch keine Erläuterung zu wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache vor. Diese Informationen befinden sich in der Erstellung.
  • Einzelne Inhalte/Texte heben sich nicht durch genug Kontrast ab und sind daher ggf. nur eingeschränkt ohne Farben nutzbar (Anforderung Nr. 1.4.1.a, 1.4.3.a, 1.4.11.a).
  • Einzelne Tabellenspalten sind nicht beschriftet (Anforderung Nr. 1.3.1.e), das betrifft i.d.R. die Spalte „Bild“ und die Spalte „Downloadlink“ in Downloadbereichen, Archiven und Mediatheken.
  • In der Headline-Hierarchie werden teilweise einzelne Stufen nicht verwendet (Anforderung Nr. 1.3.1.a), die Inhalte sind dennoch in absteigender Hierarchie nachvollziehbar.
  • Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden (z.B. Videos, die via Youtube eingebettet werden), liegen nicht barrierefrei vor.
  • Es fehlen Alternativtexte zu Bildern, wir arbeiten daran, diese schrittweise nachzupflegen (Anforderung 1.1.1.b).
  • Dokumente aus Büroanwendungen (z.B. PDF-Dokumente) sind ggf. nicht barrierefrei.
  • Anwendungen von Drittanbietern (z.B. im Bewerbungsmanagementsystem, Schüler*innenportal) können uns von diesen Anbietern derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Eingebettete Karten von Google Maps sind in dem Rahmen barrierefrei, wie Google sie zur Verfügung stellt.

Das Pfalzklinikum ist bemüht, wichtige Inhalte schrittweise barrierefrei zur Verfügung zu stellen und arbeitet dahingehend kontinuierlich an der Verbesserung des Webauftritts.

Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass großteils ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Website unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden. 

Bis zum Relaunch der Website wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.08.2020 erstellt.

Diese Erklärung wurde auf Basis einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.03.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen oder weitere Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an die Unternehmenskommunikation des Pfalzklinikums wenden.

Pfalzklinikum AdöR

Unternehmenskommunikation

Weinstraße 100

76889 Klingenmünster

E-Mail: Unternehmenskommunikation@pfalzklinikum.de

Rückmeldung können Sie uns auch über das Kontaktformular des Pfalzklinikums geben: www.pfalzklinikum.de/kontakt 

Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstraße 9

55116 Mainz

Tel.: 0 61 31 / 16 53 42

Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42

E-Mail: durchsetzungsstelle(at)msagd.rlp.de