Forensische Psychiatrie
Hilfen in der Klinik für Forensische Psychiatrie
Die Klinik für Forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums am Standort Klingenmünster hat zwölf unterschiedlich gesicherte Stationen und eine offene Wohngruppe mit insgesamt 185 Betten. Dazu kommt eine Forensisch-Psychiatrische Ambulanz.
Informationen für die Bevölkerung
Im Mai 2008 hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium erstmals eine Broschüre über den Maßregelvollzug herausgegeben. Erarbeitet wurde sie von Vertretern aller am Maßregelvollzug beteiligten Einrichtungen und Institutionen, auch von Mitarbeitern des Pfalzklinikums. Darin werden die neuen "Leitlinien für die Informationspolitik des Maßregelvollzugs in Rheinland-Pfalz" erstmals veröffentlicht. Bürgernah und transparent soll die Kommunikation der Beteiligten mit den Menschen in ihrem engeren und weiteren Umfeld sein, dazu verpflichten sich die Verantwortlichen. Mit der 40-seitigen, bebilderten Broschüre wird dazu ein weiterer gemeinsamer Schritt getan.
Nach einem Vorwort der Ministerin Malu Dreyer werden die Wege zweier Patienten durch den Maßregelvollzug skizziert. Dann werden u. a. folgende Fragen kurz beantwortet: Maßregelvollzug - Was ist das? Wer kommt in den Maßregelvollzug? Wie wird behandelt? Sicherheit - wie schafft der Maßregelvollzug das? Was passiert nach dem Maßregelvollzug? Wer ist zuständig im Maßregelvollzug? Was bringt der Maßregelvollzug? Wichtige Paragraphen, Zahlen, Fakten und Kontaktadressen runden das Bild ab.
Sie können die Broschüre hier herunterladen oder gedruckte Exemplare beim Ministerium bestellen über
poststelle@masgff.rlp.de
Bei Fragen, Anregungen und Kritik zur Broschüre können Sie sich an die Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Pfalzklinikum wenden:
sabine.roehl@pfalzklinikum.de
Telefon: 06349/900-1640
Informationen für Patienten
"... Sie sind mit dem Gesetz in Konflikt geraten - im Zusammenhang mit einer psychischen Störung, einer Abhängigkeitserkrankung oder einer sexuellen Auffälligkeit. Und Sie brauchen Hilfe. Ein Richter hat deshalb angeordnet, dass Sie in der Klinik für Forensische Psychiatrie untergebracht werden. Die meisten von Ihnen haben bereits ihre Gerichtsverhandlung, vielleicht auch schon einen Gefängnisaufenthalt hinter sich und sollen hier nun behandelt und gesichert (gemäß § 63 bzw. § 64 StGB), nicht aber bestraft werden. Einigen anderen steht der Prozess noch bevor (den nach § 126 a STPO Eingewiesenen). Erst dann entscheidet sich, ob Sie entlassen werden können, in die Haft verlegt werden müssen oder aber, ob Ihnen die Möglichkeit gewährt wird, unser therapeutisches Angebot anzunehmen ..."
Diese Broschüre informiert Patienten der Forensischen Psychiatrie über deren Klinikaufenthalt.
Sicherheitsbilanz 2009: Weiterhin sehr gute Ergebnisse
Das Sicherheitsniveau der Klinik für Forensische Psychiatrie ist weiterhin hoch. Das teilte am 22. April Geschäftsführer Paul Bomke in der 20. Sitzung der Projektgruppe "Dialog & Sicherheit" mit.
Anschließend stellte Helmut Wagner vom Medizin-Controlling die Entwicklung bei besonderen Vorkommnissen mit forensischen Patienten im Jahr 2009 vor.
Als „besonderes Vorkommnis" werden alle gemeldeten „Abweichungen vom Alltag" verstanden, vom verschwundenen Schraubendreher über einen Mülleimer-Schwelbrand bis hin zur Entweichung. Trotz der anhaltend hohen Zahl der Patienten von über 185 hat sich auch im Jahr 2009 das insgesamt hohe Sicherheitsniveau bestätigt.
Die Zahl der tätlichen Angriffe auf Mitarbeiter betrug zwei gegenüber einem in 2008. Entweichungen gab es fünf, gegenüber null im Jahr 2008. Zu den Entweichungen gehört jedes unerlaubte Fernbleiben, so zum Beispiel, wenn ein Patient nach einem als Vollzugslockerung gewährten Ausgang mehr als 15 Minuten zu spät zurückkehrt. Vollzugslockerungen sind laut Maßregelvollzugsgesetz: Ausgänge mit oder ohne Aufsicht, Ausgänge im Klinikgelände und außerhalb des Klinkgeländes, Arbeit außerhalb der Klinik sowie zeitlich befristete Beurlaubungen.
Vier der fünf entwichenen Patienten stellten sich innerhalb von maximal zwei Tagen selbst wieder bei der Polizei. Ein Patient hatte sich zu seiner Familie in die Türkei begeben und kann aus rechtlichen Gründen nicht zurück kommen.
Chefarzt Dr. Michael Noetzel und der Leiter des Pädagogisch-Pflegerischen Dienstes Peteris Venteris wiesen darauf hin, dass die Rate der ausgesprochenen Vollzugslockerungen unverändert hoch sei. Man müsse berücksichtigen, dass jeden Tag etwa 35 Patienten unbegleiteten Ausgang haben und es im Jahr insgesamt über 13.000 „Ausgangstage" gäbe.
Diese sehr guten Ergebnisse belegten erneut die Angemessenheit und Wirksamkeit von Behandlung und Betreuung sowie der Sicherheitsvorkehrungen, schätzten die Mitglieder der Projektgruppe ein. Die Mitglieder zeigten sich beeindruckt von der positiven Bilanz und fühlten sich im Umgang mit ihrem Informationsbedürfnis Ernst genommen.


