Berufliche Reha (BIFID) Südpfalz, Klingenmünster
Wer kann bei uns arbeiten?
- Wenn Sie infolge einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung in Ihren beruflichen und sozialen Möglichkeiten eingeschränkt sind, können Sie bei uns tätig sein.
- Sie sollten in der Lage sein, selbstständig zum Arbeitsplatz zu kommen.
- Sie sollten anfangs mindestens drei Stunden täglich arbeiten und ihre Belastbarkeit steigern können.
Welches Ziel haben wir?
Durch individuelle Förderung und Qualifizierung wollen wir Sie bei der Suche nach Ihrem Platz im Berufsleben unterstützen. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Voraussetzungen und fördern Ihre Fähigkeiten.
Wie unterstützen wir Sie?
Wann Sie beginnen, welche Arbeiten Sie übernehmen, welche Förderung Sie brauchen und wie lange Sie bei uns tätig sind, stimmen wir individuell mit Ihnen und dem Kostenträger ab.
Insgesamt können wir zeitgleich bis zu 18 Personen unterstützen.
Was bieten wir Ihnen?
Das Pfalzklinikum bietet Ihnen als Rehabilitanden aus der Südpfalz passgenaue individuelle Zielentwicklung zu Ihrer beruflichen Rehabilitation. Das Klinikum stellt ein weites Spektrum an Praktikumsplätzen für eine individuelle berufliche Eingliederung zur Verfügung. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen Praktika in geeigneten Betrieben der Region.
Während ihrer Förderung bei uns bieten wir Ihnen sozialarbeiterische, psychologische und ergotherapeutische Beratung und Begleitung.
Unser Angebot gliedert sich in drei Phasen
Phase 1
- Ressourcen-Analyse
- Herausarbeiten von Fähigkeiten und Interessen
- Berufswegplanung
Phase 2
- Orientierung
- theoretische und fachpraktische Qualifizierung
- Einüben von Schlüsselqualifikationen und Grundarbeitsfähigkeiten
- betriebliche Praktika
Phase 3
- Qualifizierung und Stabilisierung
- Vertiefung der erworbenen Fähigkeiten
- Stabilisierung des Arbeitsverhaltens und der persönlichen Kompetenz
- betriebliche Praktika
- Erstellung Ihres Fähigkeitsprofils
- Unterstützung bei der Suche nach einer Anschlusstätigkeit
Woher kommt das Geld?
Bei der Klärung der Zuständigkeit und der Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bevor Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden können, müssen Sie einen Antrag bei den Trägern der beruflichen Rehabilitation (Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften und Berufsgenossenschaft) stellen.
Die Bewilligung durch den entsprechenden Rehabilitationsträger ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.
Gern können Sie ein Informationsgespräch mit uns vereinbaren.

